agehrmann@meineMaklerin.com

0 23 31 39 66 4 88

Meine Maklerin | Angela Gehrmann ImmobilienMeine Maklerin | Angela Gehrmann ImmobilienMeine Maklerin | Angela Gehrmann Immobilien
Menu
  • EIGENTÜMER
    • PREIS UND MARKT
    • WARUM MAKLER
    • MARKETINGPAKET
    • PARTNER
  • IMMOBILIEN
  • KUNDEN ÜBER UNS
  • TEAM
  • THEMENWELT ERBEN
  • KONTAKT
    • IMPRESSUM
    • DATENSCHUTZ

Wie entscheiden wir, wer in der Immobilie bleibt?

CategoriesImmobilie in der Scheidung / Themenwelt Scheidung

Angela Gehrmann

13. November 2018

0 0

Share this post

Grundsätzlich müssen Sie das Eigentum an der Immobilie von der Nutzung unterscheiden. Beides muss bei Trennung und Scheidung geregelt werden.

Bei der Trennung zieht zumeist einer der beiden Partner aus. Der andere bleibt mit den minderjährigen Kindern in der Wohnung oder dem Eigenheim wohnen. Möchte der ausziehende Partner eines oder alle Kinder mit in seine neue Wohnung nehmen, muss er sich hierüber mit dem anderen verständigen.

Sind nach dem Auszug mehr als sechs Monate vergangen, ist eine Rückkehr in die bisherige gemeinsame Ehewohnung im Regelfall rechtlich nicht mehr durchsetzbar. Möchte keiner der Ehepartner im Trennungsfall ausziehen, muss ein Gericht darüber entscheiden, wer die gemeinsame Bleibe nutzen darf und wer ausziehen muss. Bei ihrer Entscheidung orientieren sich die Richter am Kindeswohl. Ihr Ziel ist es, dass die Kinder möglichst in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können, also bei dem Partner, der in der bisherigen Wohnung verbleibt.

Zieht der Mann aus und bleibt die Frau mit den Kindern in der gemeinsamen Ehewohnung, was der häufigste Fall ist, muss sie dem getrennt lebenden Partner eine Nutzungsentschädigung, also Miete, zahlen. Es sei denn, man einigt sich darauf, dass dieser Wohnwertvorteil beim Zugewinnausgleich berücksichtigt wird.

Diese Miete kann zunächst geringer als die ortsübliche sein. Überdauern die Wohnverhältnisse auch die Scheidung und erwirbt der Mann das Haus und vermietet es an seine Ex-Frau, muss diese dann jedoch Miete in eine regulären Höhe zahlen.

Mit dem Verkauf der Immobilie muss nicht bis zur Scheidung gewartet werden, beide können das Objekt bereits im Trennungsjahr veräußern und den Erlös untereinander aufteilen.

Das reduziert den Zeitdruck beim Verkauf und bringt den Vorteil mit sich, dass bei einem mit der Scheidung anstehenden Zugewinnausgleich Gelder zur Verfügung stehen, mit denen der eine Partner den anderen auszahlen kann. Dieser Weg sollte allerdings nur gegangen werden, wenn sich beide sicher sind, sich scheiden zu lassen und keiner der beiden in der Immobilie verbleiben möchte.

Sie haben sich dafür entschieden, nicht mehr in der Immobilie zu bleiben und wollen sie verkaufen oder vermieten? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir unterstützen Sie gerne.

Foto: Mukhina1

Related Post

13. NOVEMBER 2018

So setzen Sie den optimalen...

Viele Vermieter sind angesichts der Mietpreisbremse besorgt, beim Festlegen der Miete,...

00

13. NOVEMBER 2018

Welche Pflichten habe ich als...

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, ist es wichtig, dass Sie sich darüber bewusst sind,...

00

13. NOVEMBER 2018

Wie finde ich den richtigen...

Wenn Sie an Ihrer Immobilie hängen, dann wollen Sie sicherlich einen Mieter finden, der...

00

13. NOVEMBER 2018

Das erwartet Sie beim...

Weil es sich bei der Transaktion einer Immobilie um eine große Entscheidung und eine...

00

13. NOVEMBER 2018

So wählen Sie den passenden...

Am Immobilienmarkt ist die Nachfrage groß. Wer ein Haus verkauft, hat schnell eine...

00

13. NOVEMBER 2018

Wie viel kriege ich für...

Wie viel das eigene Haus damals beim Kauf gekostet hat, wissen die meisten...

00

Neueste Beiträge

  • So setzen Sie den optimalen Mietpreis fest
  • Welche Pflichten habe ich als Vermieter?
  • Wie finde ich den richtigen Mieter?
  • Das erwartet Sie beim Notartermin
  • So wählen Sie den passenden Käufer für Ihre Immobilie aus

Kategorien

  • Aktuelles
  • Ausblick: das Erbe regeln
  • Begriffe rund ums Erbe
  • Bewertung und Preisfindung
  • Bewertungsfaktoren
  • Bewertungsverfahren
  • cmax-Aktuelles
  • Glücklich leben im Alter
  • Grundlegende Fragen
  • Immobilie in der Scheidung
  • Immobilie verkaufen
  • Immobilie vermarkten
  • Immobilie vermieten
  • immobilie vermieten scheidung
  • Immobilienverkauf
  • immobilienverkauf scheidung
  • Immobilienvermarktung
  • Immobilienvermarktung Scheidung
  • Immobilienvermietung
  • in der Immobilie bleiben
  • IVD-NORD
  • Käuferauswahl
  • Preisstrategien
  • Privatverkauf
  • Themenwelt Erben
  • Themenwelt Scheidung
  • Umgang mit der Erbimmobilie
  • Umzug im Alter
  • Vermarktung
  • Vorbereitung
  • Was passiert mit meiner Immobilie
  • Wohnen im Alter

Archive

  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Juli 2018
  • Juni 2018
  • Mai 2018
  • April 2018
  • März 2018
  • Februar 2018
  • Januar 2018
  • November 2017
  • Oktober 2017
  • September 2017

Kontakt

02331 3966488

agehrmann@meineMaklerin.com

Sie finden uns hier

Meine Maklerin Angela Gehrmann


Denkmalstr. 4
58093 Hagen


EMPFEHLEN SIE UNS

Impressum | Datenschutz

Copyright © Meine Maklerin Angela Gehrmann
All Rights Reserved


View Larger Map
Cleantalk Pixel