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Wenn zwei sich streiten, freut sich der Käufer

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Angela Gehrmann

29. März 2018

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Wenn sich Menschen trennen oder sogar scheiden, stellt sich oft die Frage, wie mit der gemeinsamen Immobilie umzugehen ist. Optionen gibt es viele, aber welche passen auf die eigenen Situation? Der Gang zum Immobilienexperten lohnt sich, da der neutrale Außenstehende alle Möglichkeiten vorstellen kann, ohne durch heftige Emotionen voreingenommen zu sein. Einige Makler haben sich deswegen sogar zum Mediator ausbilden lassen. Die wichtigsten Aspekte stellen wir Ihnen hier vor.

1. Hausverkauf in der Trennungszeit

Eine Scheidung kann juristisch erst vollzogen werden, wenn ein ganzes Trennungsjahr abgelaufen ist. Das Paar musst also zunächst ein Jahr getrennt gelebt haben, um eine Scheidung einreichen zu können. Dennoch kann die Immobilie auch schon in dieser Phase verkauft werden, wenn das Paar in Trennung davon überzeugt ist, dass eine Versöhnung oder der Wunsch wieder zusammen zu leben, aussichtslos ist. Das hilft, Streit beim Vollziehen der Scheidung zu verhindern. Oft sind aber die Verhältnisse schon zu zerrüttet, so dass andere Optionen wahrscheinlicher sind.

2. Hausverkauf nach Ablauf des Trennungsjahres

Nach Ablauf von einem Trennungsjahr, kann einer der Ehepartner die Veräußerung der gemeinsamen Immobilie verlangen. Lässt sich der andere Ehepartner nicht überreden, kann er gerichtlich sogar auf die Erteilung der Zustimmung verklagt werden. Dieser Schritt kann umgangen werden, wenn Sie sich stattdessen an einen Immobilienexperten wenden, der als Mediator ausgebildet ist. Dieser kann Ihnen dabei helfen eine Interessenabwägung durchzuführen.

3. Immobilie verkaufen

Der Verkauf der Immobilie hat den Vorteil, dass beide Ehepartner gleich den Erlös für den Verkauf hätten. Damit ließen sich zum einen Bankverbindlichkeiten bedienen. Zum anderen ließe sich mit dem Geld auch ein Neuanfang machen, indem es in eine neue, kleinere Wohnung investiert werden kann. Der Nachteil ist allerdings, dass ein Verkauf nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und im Falle einer Versöhnung der Ehepartner, die Immobilie schon „verloren“ ist und neue Besitzer hat.

4. Immobilie vermieten

Das eigene Zuhause zu vermieten hat den Vorteil, dass die Immobilie weiterhin im Familienbesitz bleibt und später auch an die Kinder vererbt werden kann. Außerdem ließen sich von den Mieteinnahmen auch der Kredit bei der Bank bedienen. Im Fall, dass es doch zu einer Versöhnung kommt ist die Immobilie zudem nicht weg, sondern kann erneut bezogen werden.

3. Teilungsversteigerung

Wenn der Wille zum Verkauf zwar da ist, aber es zu keiner Einigung bezüglich des Preises kommt, kann eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden.

Eine Teilungsversteigerung ist Teil der Zwangsversteigerung und kann von einem der Partner unabhängig beim Amtsgericht beantragt werden. Zur Antragsstellung berechtigt ist grundsätzlich jeder Miteigentümer, unabhängig von der Größe seines Anteils. Das Risiko bei einer Teilungsversteigerung ist allerdings, dass der Erlös weit unter dem Verkehrswert der Immobilie liegt. Für beide Parteien wirtschaftlich ein großer Nachteil, da es viele Schnäppchenjäger gibt, die nur darauf warten, dass solche Immobilen veräußert werden. Zusätzlich kommt hinzu, dass Kosten für das Sachverständigengutachten getragen werden müssen. Diese liegen zwischen 1000 bis 2500 Euro.

4. Makler — ist er parteiisch?

Wenn es darum geht den Immobilienexperten zu engagieren stellt sich die Frage: Wer kümmert sich darum? Und woher weiß ich, dass der Makler, beispielsweise von meinem Ehepartner nicht parteiisch ist? Nun, im Scheidungsfall ist das gegenseitige Vertrauen oftmals nicht mehr gegeben. Nur wie geht man jetzt am Besten vor? Es besteht die Möglichkeit zwei verschiedene Immobilienmakler für sich arbeiten zu lassen. Das würde aber dazu führen, dass die Provision halbiert werden muss. Keine gute Motivation für die Immobilienexperten, was sich auch auf der Arbeit bemerkbar machen wird und den Verkaufszeitraum in die Länge zieht. Wir empfehlen Ihnen daher sich gemeinsam auf einen Immobilienmakler zu einigen, bei dem Sie beide ein gutes Gefühl haben. Achten Sie auch darauf, dass der Experte über mediatorische Kenntnisse verfügt. Dieser kann eine Interessenabwägung durchführen, sodass beide Parteien zufrieden aus dem Verkauf rausgehen können. Sollten Sie dennoch Bedenken haben bei der Wahl des Immobilienmaklers, können Sie sich bei einem Anwalt rechtlich beraten lassen.

Wollen Sie Ihre Scheidungsimmobilie verkaufen und wissen nicht weiter? Gerne können Sie uns kontaktieren.

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