agehrmann@meineMaklerin.com

0 23 31 39 66 4 88

Meine Maklerin | Angela Gehrmann ImmobilienMeine Maklerin | Angela Gehrmann ImmobilienMeine Maklerin | Angela Gehrmann Immobilien
Menu
  • EIGENTÜMER
    • PREIS UND MARKT
    • WARUM MAKLER
    • MARKETINGPAKET
    • PARTNER
  • IMMOBILIEN
  • KUNDEN ÜBER UNS
  • TEAM
  • THEMENWELT ERBEN
  • KONTAKT
    • IMPRESSUM
    • DATENSCHUTZ

Bewertungsverfahren im Überblick: Das Ertragswertverfahren

CategoriesBewertung und Preisfindung / Bewertungsverfahren

Angela Gehrmann

11. Oktober 2018

0 0

Share this post

Das Ertragswertverfahren wird zumeist bei vermieteten Wohnungen und Gewerbeflächen angewendet. Darunter fallen also Mehrfamilienhäuser, Büro- und Geschäftshäuser, aber auch Einkaufszentren, Parkhäuser und Logistikflächen.

Ausgangspunkt ist der Jahresreinertrag. Damit sind die Mieteinnahmen gemeint, abzüglich der Kosten für Instandhaltung, Verwaltung und mögliche Mietausfälle, die der Eigentümer zu tragen hat. Im nächsten Schritt wird der Bodenwert ermittelt. Das geschieht meist mithilfe eines Vergleichswertverfahrens. Aus diesen beiden Faktoren, dem Bodenwert des Grundstücks und der Höhe der Mieteinnahmen, errechnet sich der abschließende Gesamtertragswert.

Man unterscheidet ein einfaches Ertragswertverfahren von einem vollständigen. Bei ersterem bleiben Grundstückswert und die sich daraus ergebende Bodenwertverzinsung unberücksichtigt. In die Wertermittlung fließt ausschließlich der Wert der darauf errichteten Immobilie ein.

Beim vollständigen Ertragswertverfahren wird zusätzlich die Bodenwertverzinsung einbezogen. Dies geschieht auf Basis eines Vergleichswertverfahrens. Hierfür wird der Liegenschaftszinssatz herangezogen. Er wird von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis vergangener Immobilientransaktionen ermittelt.

Beim Ertragswertverfahren wird nur der Bodenwert mit diesem Liegenschaftszinssatz verzinst, nicht die darauf errichtete Immobilie. Denn der Wert des Bodens ist Schwankungen unterlegen; der Wert des Gebäudes geht hingegen mit seinem Alter und der Abnutzung tendenziell immer weiter zurück. Wird in ein Gebäude nicht permanent und umfassend investiert, reduziert sich auch die erzielbare Miete.

Ebenso wie beim Vergleichs- und Sachwertverfahren, so fließen auch beim Ertragswertverfahren zudem Umstände in die Berechnung ein, die den Wert mindern beziehungsweise erhöhen. Muss der Käufer eines Mietshauses beispielsweise damit rechnen, in absehbarer Zeit den Dachstuhl zu erneuern, drückt sich dies bereits im Kaufpreis der Immobilie in Form einer Reduzierung aus.

Bietet sich für Ihre Immobilie ein Ertragswertverfahren an? Wir übernehmen die Bewertung gerne für Sie.

Foto: hayatikyhan

Related Post

11. OKTOBER 2018

Warum es keine gute Idee ist,...

Gehen Sie mit einem zu hohen Angebotspreis an den Markt, kann es sein, dass potenzielle...

00

11. OKTOBER 2018

Verkauft! – An den...

Viele Eigentümer bieten ihre Immobilie zu einem höheren Preis an, um...

00

11. OKTOBER 2018

Warum Sie Ihre Immobilie zum...

Der Verkehrswert einer Immobilie, auch Marktwert genannt, steht am Ende einer...

00

11. OKTOBER 2018

So verhandeln Sie den richten...

Den Wert einer Immobilie zu ermitteln, ist eine Sache. Den gewünschten Preis in einer...

00

11. OKTOBER 2018

Bewertungsverfahren im...

Beim Sachwertverfahren wird der Bodenwert getrennt vom Wert der darauf errichteten...

00

11. OKTOBER 2018

Bewertungsverfahren im...

Bei einem professionellen Gebäudegutachten wird häufig auf das Vergleichswertverfahren...

00

Neueste Beiträge

  • So setzen Sie den optimalen Mietpreis fest
  • Welche Pflichten habe ich als Vermieter?
  • Wie finde ich den richtigen Mieter?
  • Das erwartet Sie beim Notartermin
  • So wählen Sie den passenden Käufer für Ihre Immobilie aus

Kategorien

  • Aktuelles
  • Ausblick: das Erbe regeln
  • Begriffe rund ums Erbe
  • Bewertung und Preisfindung
  • Bewertungsfaktoren
  • Bewertungsverfahren
  • cmax-Aktuelles
  • Glücklich leben im Alter
  • Grundlegende Fragen
  • Immobilie in der Scheidung
  • Immobilie verkaufen
  • Immobilie vermarkten
  • Immobilie vermieten
  • immobilie vermieten scheidung
  • Immobilienverkauf
  • immobilienverkauf scheidung
  • Immobilienvermarktung
  • Immobilienvermarktung Scheidung
  • Immobilienvermietung
  • in der Immobilie bleiben
  • IVD-NORD
  • Käuferauswahl
  • Preisstrategien
  • Privatverkauf
  • Themenwelt Erben
  • Themenwelt Scheidung
  • Umgang mit der Erbimmobilie
  • Umzug im Alter
  • Vermarktung
  • Vorbereitung
  • Was passiert mit meiner Immobilie
  • Wohnen im Alter

Archive

  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Juli 2018
  • Juni 2018
  • Mai 2018
  • April 2018
  • März 2018
  • Februar 2018
  • Januar 2018
  • November 2017
  • Oktober 2017
  • September 2017

Kontakt

02331 3966488

agehrmann@meineMaklerin.com

Sie finden uns hier

Meine Maklerin Angela Gehrmann


Denkmalstr. 4
58093 Hagen


EMPFEHLEN SIE UNS

Impressum | Datenschutz

Copyright © Meine Maklerin Angela Gehrmann
All Rights Reserved


View Larger Map
Cleantalk Pixel