agehrmann@meineMaklerin.com

0 23 31 39 66 4 88

Meine Maklerin | Angela Gehrmann ImmobilienMeine Maklerin | Angela Gehrmann ImmobilienMeine Maklerin | Angela Gehrmann Immobilien
Menu
  • EIGENTÜMER
    • PREIS UND MARKT
    • WARUM MAKLER
    • MARKETINGPAKET
    • PARTNER
  • IMMOBILIEN
  • KUNDEN ÜBER UNS
  • TEAM
  • THEMENWELT ERBEN
  • KONTAKT
    • IMPRESSUM
    • DATENSCHUTZ

Alles rund um das Thema Erbschaftssteuer

CategoriesBegriffe rund ums Erbe / Themenwelt Erben

Angela Gehrmann

11. Oktober 2018

0 0

Share this post

Wer in Deutschland eine Immobilie oder andere Vermögenswerte erbt, muss generell Erbschaftssteuer bezahlen. Es gibt aber verschiedene Ausnahmen und Besonderheiten – vor allem bei Immobilien-Übertragungen. Grundsätzlich gilt: Je enger die verwandtschaftliche Verbindung ist, desto weniger Steuern müssen bei der Übertragung gezahlt werden, weil die steuerlichen Freibeträge hoch sind. Die Regelungen sind im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) festgeschrieben.

Demnach können Ehepartner bis zu 500.000 Euro abgabefrei erben. Kinder und Stiefkinder können von jedem Elternteil einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro geltend machen, Enkel von ihren Großeltern 200.000 Euro. Verwandtschaftlich weiter entfernte Nichten, Neffen und Lebensgefährten steht ein Freibetrag von lediglich 20.000 Euro zu. Übersteigt das ererbte Vermögen diesen Betrag müssen auf diesen Steuern bezahlt werden.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wird ein Haus mit einem Verkehrswert von 550.000 Euro an ein Kind vererbt, muss dieses nach Abzug des Freibetrags (400.000 Euro) auf insgesamt 150.000 Euro Erbschaftsteuer in Höhe von elf Prozent bezahlen (Steuerklasse eins). Fällig wären also 16.500 Euro. Wer die Summe nicht auf einmal zahlen kann, kann häufig mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung vereinbaren.

Ab dem Todestag haben die Erben drei Monate Zeit, das Erbe ihrem Finanzamt zu melden. Oft wurde das Amt bereits im Vorfeld informiert, etwa durch das Standesamt. Auch Gerichte und Notare melden ihm zurückliegende Beurkundungen, die für die Erbschaftsteuer relevant sein können. Zudem informieren Banken, Bausparkassen und Versicherungen automatisch die Finanzbehörde, sofern ein Kunde verstorben ist.

Auch bei der Höhe der Steuerlast gilt, dass der Betrag umso niedriger ist, je näher sich Erblasser und -nehmer verwandtschaftlich standen. Am günstigsten ist demnach der Steuersatz in der Steuerklasse eins. Hierzu zählen unter anderem Eheleute, Eltern und Kinder.

Beim Übertragen von Immobilien gilt die Besonderheit, dass Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, die das Objekt erben, keine Erbschaftsteuer bezahlen müssen, sofern sie darin leben, diese also selbst nutzen. Außerdem dürfen sie das Haus oder die Wohnung nach dem Erbfall über zehn Jahre hinweg nicht verkaufen oder vermieten. Einzige Ausnahme: der notwendige Umzug in ein Pflegeheim.

Mit dieser Regelung soll nach dem Tod des Ehepartners die Witwe ohne finanzielle Mehrbelastung weiterhin in den gewohnten vier Wänden leben können.

Fällt die Immobilie nach dem Tod des zweiten Elternteils an ein Kind, gilt diese Steuerbefreiung allerdings nur bis zu einer Wohnflächengröße von 200 Quadratmetern. Für die möglicherweise zusätzlich geerbten Flächen muss Erbschaftsteuer abgeführt werden, sofern deren Freibetrag für Kinder in Höhe von 400.000 Euro übersteigt.

Andere, verwandtschaftlich entferntere Erben, kommen nicht in den Genuss dieser Besonderheit.

Sie wissen nicht, wie viel Ihre geerbte Immobilie wert ist? Wir beraten Sie gerne.

Foto: PeJo29

Related Post

11. OKTOBER 2018

Optimaler und rechtssicherer...

Viele Vermieter sind angesichts der Mietpreisbremse besorgt, beim Festlegen der Miete,...

00

11. OKTOBER 2018

Welche Pflichten habe ich...

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, ist es wichtig, dass Sie sich darüber bewusst sind,...

00

11. OKTOBER 2018

Wie finde ich den richtigen...

Wenn Sie an der geerbten Immobilie hängen, dann wollen Sie sicherlich einen Mieter...

00

11. OKTOBER 2018

Was Sie beim Notartermin...

Weil es sich bei der Transaktion einer Immobilie um eine große Entscheidung und eine...

00

11. OKTOBER 2018

So wählen Sie den passenden...

Am Immobilienmarkt ist die Nachfrage groß. Wer ein geerbtes Haus verkauft, hat schnell...

00

11. OKTOBER 2018

Wie viel kriege ich für...

Den Preis einer geerbten Immobilie einzuschätzen ist oftmals schwer. Gerade wenn es sich...

00

Neueste Beiträge

  • So setzen Sie den optimalen Mietpreis fest
  • Welche Pflichten habe ich als Vermieter?
  • Wie finde ich den richtigen Mieter?
  • Das erwartet Sie beim Notartermin
  • So wählen Sie den passenden Käufer für Ihre Immobilie aus

Kategorien

  • Aktuelles
  • Ausblick: das Erbe regeln
  • Begriffe rund ums Erbe
  • Bewertung und Preisfindung
  • Bewertungsfaktoren
  • Bewertungsverfahren
  • cmax-Aktuelles
  • Glücklich leben im Alter
  • Grundlegende Fragen
  • Immobilie in der Scheidung
  • Immobilie verkaufen
  • Immobilie vermarkten
  • Immobilie vermieten
  • immobilie vermieten scheidung
  • Immobilienverkauf
  • immobilienverkauf scheidung
  • Immobilienvermarktung
  • Immobilienvermarktung Scheidung
  • Immobilienvermietung
  • in der Immobilie bleiben
  • IVD-NORD
  • Käuferauswahl
  • Preisstrategien
  • Privatverkauf
  • Themenwelt Erben
  • Themenwelt Scheidung
  • Umgang mit der Erbimmobilie
  • Umzug im Alter
  • Vermarktung
  • Vorbereitung
  • Was passiert mit meiner Immobilie
  • Wohnen im Alter

Archive

  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Juli 2018
  • Juni 2018
  • Mai 2018
  • April 2018
  • März 2018
  • Februar 2018
  • Januar 2018
  • November 2017
  • Oktober 2017
  • September 2017

Kontakt

02331 3966488

agehrmann@meineMaklerin.com

Sie finden uns hier

Meine Maklerin Angela Gehrmann


Denkmalstr. 4
58093 Hagen


EMPFEHLEN SIE UNS

Impressum | Datenschutz

Copyright © Meine Maklerin Angela Gehrmann
All Rights Reserved


View Larger Map
Cleantalk Pixel